Informationsveranstaltung am 10.06.2015

Wie die Lippische Landeszeitung berichtet, wurde von Seiten der anwesenden Bürger die Diskussion bei der Info-Veranstaltung am Mittwoch teilweise sehr emotional geführt. Wir möchten hier noch einmal auf die in der Lippische Landeszeitung aufgegriffenen Punkte eingehen. Gern geben wir auch Antwort auf Ihre Fragen.

Mindestabstände

Damit Windenergieanlagen nicht wahllos im gesamten Stadtgebiet errichtet werden können, will die Stadt über die Ausweisung von Konzentrationszonen eine Regulierung im Baurecht schaffen, dieses also einschränken. Das ist gemäß Windenergieerlass des Landes Nordrhein-Westfalen soweit möglich, als dass etwa 2 % der Außenbereiche für WEA verfügbar bleiben (Kommunen müssen Windenergie substanziell Raum schaffen). Gleiches Recht für Alle: Das gilt für jede Kommune.

Demnach wurde zunächst um jede Siedlungsfläche zunächst ein großer Mindestabstand gezogen. Flächen mit bestimmten Ausschlusskriterien (z. B. Überschwemmungs- und Naturschutzgebiete) wurden ausgeschlossen. Dann wurde berechnet, ob die verbleibende Fläche ausreichend ist. In der Folge wurden die Abstände verändert und weitere Flächen aufgrund z. B. Vorkommen von besonders schützenswerten (weil stark bestandsgefährdet) Tierarten ausgeschlossen. Das Ergebnis: Generelle Mindestabstände von 500 m zur Wohnbebauung sind in Lemgo nicht realisierbar, weil dann der gesamte Teilflächennutzungsplan Windkraft anfechtbar wäre. Das würde bedeuten, dass WEA wiederum per sofort in allen Bereichen genehmigungsfähig werden könnten.

Im Zusammenhang mit den verbliebenen Mindestabständen von wenigstens 300 m fiel die Bemerkung, das sei ein "Verbrechen". In den Braunkohlerevieren im Rheinland und in der Lausitz werden ganze Dörfer zerstört. Die dortigen Braunkohlekraftwerke stoßen Millionen Tonnen klimaschädigenden Kohlendioxids und zusätzlich Giftstoffe wie Quecksilber aus. An dieser Stelle kann jeder für sich selbst Vergleiche anstellen.

Artenschutz

In den bereits vorgenommenen Selektionen wurden die Flächen ausgeschlossen, bei denen Nistbereiche der relevanten gefährdeten Arten nachgewiesen werden konnten. Weitere Flächen könnten ausgeschlossen werden, wenn der Teilflächennutzungsplan zur Genehmigung dem Kreis als Aufsichtsbehörde vorgelegt wurde.

Wertverlust von Immobilien

Ob und in welchem Umfang eine Wertminderung von Immobilien zu erwarten ist, ist aus heutiger Sicht ungewiss. Nachweisbar ist derzeit ein Wertverlust nicht. Einem eventuellen Wertverlust könnten die Betroffenen durch Bürgerbeteiligungen an den Anlagen entgegenwirken (z. B. Genossenschaftsbeteiligung).

Angesichts der politischen Zielsetzung, 40 - 70 % erneuerbare Energie bis 2050 zu erreichen und 100 % bis zum Jahr 2100 (G7-Gipfel in Ellmau) ist eher damit zu rechnen, dass Wertverluste gegen 0 tendieren. Denn Flächen für Windenergieanlagen sind auch anderswo auszuweisen.

Das haben wir schon tausendmal gehört

Joh 8,11 Vs. 7

Naturzerstörung ohne Gleichen

Wirkliche Naturzerstörung ohne Gleichen ist Braunkohletagebau. Quelle: peter-meiwald.de

Gesundheitsgefahren durch Infraschall

Hier verweisen wir auf unseren separaten Artikel.

Aus beruflicher Erfahrung (Heilpraktikerin) weiß die Betroffene hier sicher auch um die Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Quecksilber und andere Schwermetalle (Braunkohleabgase), Radioaktivität, die psychosomatische Belastung zwangsumgesiedelter Bewohner der Tagebaugebiete u.v.m.

In anderen Ländern gelten Abstände von 1000 bis 2000 Metern

Ist mit andere Länder Bayern gemeint? Die dortige 10H-Regelung (Mindestabstand von Wohnbebauung ist das 10-fache der Anlagenhöhe) für neue WEA bedeutet faktisch, dass keine WEA mehr an Land (kostengünstiger als im Meer) errichtet werden können. Bayern will gleichzeitig keine Südlink-Leitung auf eigenem Boden.So ist eine Umsetzung des G7-Beschlusses in Ellmau nicht erreichbar. Und auch keine dauerhaft niedrigen Strompreise.

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